Dienstag, Juni 28, 2011

Frauenbeauftragte entlastet Angeklagten – nach fünf Jahren Knast

Der folgende Fall wird seit einigen Tagen in den Foren intensiv diskutiert:

Wie berichtet, wurde Horst Arnold vor fast zehn Jahren, am 24. Juni 2002, vom Landgericht Darmstadt zu fünf Jahren Gefängnis wegen Vergewaltigung verurteilt. Es stand Aussage gegen Aussage, wie im Kachelmann-Prozess. Das Darmstädter Gericht hatte der Frau geglaubt.

Horst Arnold saß die volle Strafe ab und beteuerte immer wieder seine Unschuld. Der Prozess wird nun vor dem Kasseler Landgericht neu aufgerollt. Die Frauenbeauftrage sagte, sie sei zum ersten Mal stutzig geworden, als Heidi K. einen Tag nach der angeblichen Vergewaltigung bei einem Lehrerinnen-Stammtisch äußerst lustig und munter war.

(...) Heidi K. versuchte dann, das Schulamt unter Druck zu setzen: Als Entschädigung für die mutmaßliche Vergewaltigung habe sie die Verbeamtung als Studienrätin, für die angebliche Giftattacke eine Stelle als Kon-Rektorin verlangt. Die Frauenbeauftragte merkte, dass Heidi K. offenbar immer wieder die Unwahrheit sagte: "Und Horst Arnold saß fünf Jahre im Gefängnis. Das ist doch Wahnsinn."


Hier findet man den vollständigen Artikel.