Mittwoch, Mai 04, 2011

Farbanalyse: Kristina Schröders gewagter Spagat bei häuslicher Gewalt

Hunderte internationaler – auch deutscher – Studien weisen seit Jahrzehnten darauf hin, dass die Täterschaft bei häuslicher Gewalt zwischen beiden Geschlechtern gleich verteilt ist. Bislang weigert sich vor allem eine durch den sexistischen Feminismus geprägte Geschlechterpolitik, den Stand der Forschung angemessen zur Kenntnis zu nehmen. Bemerkenswert ist vor diesem Hintergrund eine aktuelle Presseerklärung des Bundesfrauenministeriums unter Kristina Schröder, die einerseits durch die übliche Klientelpolitik auffällt, andererseits aber nicht mehr wagt, die männlichen Gewaltopfer komplett außen vor zu lassen. Dieser Spagat beginnt mit der Überschrift der Presseerklärung, in der es heißt, dass nicht "Menschen", sondern allein "Frauen" vor Gewalt geschützt werden sollen.

Statt diese Presseerklärung umständlich zu analysieren, habe ich in dem folgenden Zitat die sexistischen Passagen rot und diejenigen, die sich ganz vorsichtig der Wirklichkeit annähern, grün gekennzeichnet:

Kristina Schröder: "Wir müssen Frauen vor Gewalt schützen"

Bundeskabinett beschließt Unterzeichnung des Europaratsübereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt

Die Bundesregierung hat heute (Mittwoch) auf Vorschlag der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, der Unterzeichnung des Europaratsübereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – von der auch Männer betroffen sind - zugestimmt.

Mit dem Übereinkommen liegt erstmalig für den europäischen Raum ein völkerrechtlich bindendes, detailliertes Regelungswerk vor, das den Frauen in allen Mitgliedstaaten des Europarats Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt bietet. Zudem werden die Staaten verpflichtet, alle Opfer von häuslicher Gewalt wirksam zu schützen.

"Der Einsatz im Rahmen der Vertragsverhandlungen hat sich gelohnt!" sagte Bundesfamilienministerin Schröder. "Das zeigt, dass unsere Politik zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen nicht nur national, sondern auch international auf dem richtigen Weg ist. Diesen Weg gehen wir weiter: Noch in diesem Sommer werde ich einen Gesetzentwurf ins Kabinett einbringen für die Einrichtung eines bundesweiten kostenfreien Hilfetelefons 'Gewalt gegen Frauen'. Damit unterstützen wir die Opfer von Gewalt noch besser und sorgen dafür, dass bestehende Hilfsangebote auch bei den betroffenen Frauen ankommen."

Das Übereinkommen des Europarats sieht vor, dass die 47 Mitgliedsstaaten geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Menschen vor öffentlicher und privater Gewalt zu schützen, also auch vor Gewalt durch Familienangehörige. Dies kann beispielsweise durch gerichtliche Wohnungsverweise geschehen oder durch Verbote für gewalttätige Ehemänner, sich ihren Frauen zu nähern. Solche Schutzanordnungen wurden in Deutschland bereits 2001 eingeführt.

Das Übereinkommen befasst sich auch mit geschlechtsspezifischen Gewalttaten im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten, indem es erstmals auch für den europäischen Raum festschreibt, dass zum Beispiel systematische Vergewaltigungen als Bruch der Menschenrechte anzusehen und zu unterbinden sind.

Trotz seiner Fokussierung auf die Gewalt an Frauen ist das Europaratsübereinkommen hinsichtlich der geforderten Rechtsvorschriften bewusst geschlechtsneutral formuliert, um eine Benachteiligung von männlichen Gewaltopfern bei gesetzlichen Schutzmaßnahmen vor Gewalt zu vermeiden.

Auf dem Außenministertreffen des Europarates in Istanbul am 11. Mai 2011 wird die Bundesregierung das Übereinkommen unterzeichnen. Damit wird sie zugleich ankündigen, den Vertrag zu ratifizieren und in nationales Recht umsetzen zu wollen. Deutschland wird somit als eines der ersten Länder dieses neue völkerrechtliche Instrument offiziell anerkennen. Im Anschluss daran wird mit den nationalen Vorbereitungen für das Ratifizierungsverfahren begonnen.


Der Gesamteindruck dieser Erklärung entspricht dem Eindruck, den man von den Schutzverordnungen aus dem Jahr 2001 ("Gewaltschutzgesetz") hat, die in der Presseerklärung erwähnt werden: Formaljuristisch und mit sichtlichem Widerstreben soll die Geschlechtsneutralität gewahrt bleiben. Propagandistisch und was konkrete Hilfseinrichtungen wie etwa ein Notfall-Telefon angeht, kümmert man sich jedoch weiterhin vordringlich um die weibliche Hälfte der Opfer häuslicher Gewalt. Mit Gleichberechtigung hat dieser Irrsinn überhaupt nichts zu tun.