Freitag, Januar 27, 2006

immer noch 27. Januar

Recht gesprochen: Der jüdische Publizist Henryk M. Broder darf dem Darmstädter Verleger Abraham Melzer und dem Buchautor und KZ-Überlebenden Hajo Meyer keine nationalsozialistische oder judenfeindliche Gesinnung unterstellen. Die komplette Urteilsbegründung gibt es hier als pdf zum Runterladen. Es ist geradezu ergötzlich zu lesen, wie die klare juristische Analyse eines Gerichtes sämtliche rhetorischen Nebelkerzen und rabulistisches Zinnober nicht nur von Broder selbst, sondern auch seiner gesamten Clique komplett entzaubert. Möge dieses Urteil als „Broder-Urteil“ in die deutsche Justizgeschichte eingehen! Indes bleiben Fragen offen: Kündigt sich jetzt eine Prozesswelle gegen die „Achse des Guten“, „Honestly Concerned“ und andere Grüppchen an, die aus solchen Unterstellungen eine wahre Passion gemacht haben? Und werden die Betreffenden von persönlichen Diffamierungen allmählich wieder auf die Ebene der Auseinandersetzung auf Sachebene zurückkehren, oder haben sie das in den letzten Jahren komplett verlernt?